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   BGH, 13.11.1953 - 2 StR 398/53   

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https://dejure.org/1953,503
BGH, 13.11.1953 - 2 StR 398/53 (https://dejure.org/1953,503)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1953 - 2 StR 398/53 (https://dejure.org/1953,503)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1953 - 2 StR 398/53 (https://dejure.org/1953,503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Feststellung eines niedrigen Beweggrundes - Berücksichtigung von Persönlichkeitsmängeln zugunsten des Täters - Berücksichtigung der Verschuldung der Konfliktlage zum Nachteil des Täters - Unvereinbarkeit der Annahme einer im "Affektsturm" ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 565
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Auszug aus BGH, 13.11.1953 - 2 StR 398/53
    Niedrig sind Beweggründe, wenn sie nach gesundem Empfinden und allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und verwerflich sind (BGHSt 3, 132).
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Sie ist ersichtlich unrichtig und läßt sich auch nicht auf den Satz der amtlichen Begründung stützen: "Die Bezeichnung des Täters als Mörder bzw Totschläger weist den Richter an, die Gesamtpersönlichkeit des Täters zu prüfen und zu würdigen." Eine Gesamtbewertung hat der Richter auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach den in den Entscheidungen BGHSt 3, 330 und BGH NJW 1954, 565 aufgestellten Grundsätze vorzunehmen.
  • BGH, 27.01.1956 - 2 StR 432/55

    Dorfschande - § 25 Abs. 2 StGB, Vorsatzwegfall; § 211 StGB, Verdeckungsabsicht

    Für die Frage, ob auch er aus niedrigen Beweggründen tätig geworden ist, kommt es auf die ganzen Umstände an, unter denen er die Tat vorgenommen hat (vgl BGH NJW 1954, 565 ).
  • BGH, 09.04.1981 - 1 StR 96/81

    Feststellung der Ausnutzung - Arglosigkeit - Wehrlosigkeit - Anforderungen -

    Ein krasses Mißverhältnis zwischen Tatanlaß und Taterfolg, wie hier vom Landgericht angenommen, kann zwar für die Annahme niedriger Beweggründe bedeutsam sein, weil es die tatsächlichen Beweggründe des Täters verwerflicher erscheinen lassen kann (BGH NJW 1954, 565), reicht aber allein hierfür nicht aus (BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 428/79).

    Gerade in solchen Fällen ist jedoch eine Gesamtwürdigung geboten, in der regelmäßig auch die Vorgeschichte der Tat von gewichtiger Bedeutung ist (vgl. BGH NJW 1954, 565; BGH bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 211 Rdnr. 5).

  • BGH, 13.03.1980 - 4 StR 64/80

    Voraussetzungen für das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes - Anforderungen an

    Niedrig sind Beweggründe zur Tötung, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich sind (BGHSt 3, 132, 133; 3, 180, 182; BGH NJW 1954, 565; 1967, 1140; BGH GA 1974, 370).

    Motive wie Wut, Verärgerung und Zorn sind im allgemeinen nur dann als verachtenswert und auf tiefster Stufe stehend anzusehen, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung des Täters beruhen (BGH NJW 1954, 565; BGH GA 1977, 235; BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1979, 3 StR 428/79).

  • BGH, 17.03.1967 - 4 StR 464/66

    Einzelerschiessungen von Juden, die ausserhalb des Ghettos angetroffen wurden.

    In Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 54, 565 folgert es daraus, dass dann auch selbst die Erschiessung von Kleinkindern den "nicht besonders verwerflichen" Beweggrund nicht zu einem niedrigen ausweiten könne (UA S.20 ).

    Das jedenfalls hinsichtlich dieser Kinder "ausserordentliche Missverhältnis" (a.a.O.) zwischen dem Anlass zur Tat und dem gewollten Erfolg stuft den Beweggrund nach allgemeiner sittlicher Wertung auf einen niedrigen herab (BGHSt 3, 132; BGH NJW 1954, 565; 2 StR 243/64 vom 15.Juli 1964; 1 StR 477/66 vom 20.Dezember 1966, S.11).

  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 680/80

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Für die Beurteilung des Tötungsbeweggrundes kommt es auf alle Umstände der Tat an (BGH NJW 1954, 565; BGH NJV 1967, 1140 = GA 1968, 53; Urteil vom 22. Oktober 1974 - 5 StR 453/74).
  • BGH, 26.04.1966 - 5 StR 122/66

    Voraussetzungen heimtückischer Tatbegehung - Annahme niederer Beweggründe -

    Gilt das in gewissem Umfange schon für "psychopathische Persönlichkeiten" (BGH NJW 1954, 565), so ist dieser Grundsatz erst recht dann anzuwenden, wenn Ausländer in - von den unseren abweichenden - Anschauungen und Vorstellungen ihrer Heimat befangen sind, von denen sie sich zur Tatzeit noch nicht lösen konnten.
  • BGH, 25.02.1981 - 3 StR 34/81

    Voraussetzungen für Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe - Anforderungen an

    Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird bemerkt: Den Täter eines Tötungsdelikts bewegende Gefühle wie Rache und Haß sind, wie das angefochtene Urteil nicht verkannt hat (UA S. 62), nur dann als verachtenswerte, auf tiefster Stufe stehende Tatmotive zu werten, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (vgl. BGH NJW 1954, 565; BGH, Urteil vom 20. Juli 1977 - 2 StR 191/77, Beschluß vom 25. Juni 1980 - 3 StR 223/80 mit weiteren Hinweisen).
  • LG Hamburg, 26.07.1974 - 9/73

    Deportation von Juden aus dem ZAL Lublin ins KL Majdanek. Tötung von Insassen der

    Dieses Verhältnis ist im Rahmen der bei der Bewertung eines Beweggrundes auf seinen sittlichen Gehalt heranzuziehenden Gesamtumstände zu berücksichtigen (BGH NJW 1954, 565).
  • BGH, 21.08.1980 - 4 StR 346/80

    Einstufung einer Tötung als aus niedrigen Beweggründen, wenn der Täter seine

    Die Schwurgerichtskammer ist zutreffend davon ausgegangen, daß ein Handeln aus niedrigen Beweggründen im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB dann anzunehmen ist, wenn die Motive, von denen sich der Täter hat leiten lassen, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich sind (BGHSt 3, 132, 133; 3, 180, 182; BGH NJW 1954, 565; 1967, 1140; BGH GA 1974, 370).
  • BGH, 25.09.1974 - 3 StR 143/74

    Mord aus niedrigen Beweggründen und in Verdeckungsabsicht - Zurechnungsfähigkei

  • BGH, 11.12.1979 - 1 StR 714/79

    Bedingter Tötungsvorsatz bei Vernächlässigung der Fürsogepflicht für erkrankte

  • BGH, 22.10.1974 - 5 StR 453/74

    Vorliegen "eines sich über alle Maßstäbe hinwegsetzenden Vergeltungstriebs des

  • BGH, 24.09.1974 - 1 StR 405/74

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Mordes - Unzulässigkeit einer

  • BGH, 04.12.1973 - 1 StR 489/73

    Feststellung der Blutalkoholkonzentration des Täters - Aufhebung eines Urteils

  • BGH, 04.10.1972 - 3 StR 195/72

    Totschlag in einem minder schweren Fall - Mord aus niedrigen Beweggründen

  • BGH, 15.07.1964 - 2 StR 243/64

    Rechtsmittel

  • LG Berlin, 20.11.1961 - 3 PKs 2/59

    Vergiftung und Erschiessung von 26 geistesschwachen Patienten bei der Räumung des

  • BGH, 03.10.1961 - 5 StR 355/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.09.1975 - 5 StR 415/75

    Mord im Zustand der verminderten Zurechnungsfähigkeit - Mord aus niedrigen

  • BGH, 10.06.1970 - 2 StR 187/70

    Totschlag in Tateinheit mit besonders schwerem Raub - Aufhebung eines Urteils,

  • BGH, 12.01.1968 - 4 StR 515/67

    Voraussetzung des Merkmals des niedrigen Beweggrundes - Strafbarkeit wegen Mordes

  • BGH, 28.04.1967 - 4 StR 15/67

    Verurteilung wegen Totschlags - Entziehung der bürgerlichen Ehrenrechte -

  • BGH, 28.03.1961 - 1 StR 49/61

    Mord an Ehefrau auf Grund ihrer Weigerung zur Ehescheidung - Hass als niedriger

  • BGH, 20.03.1957 - 2 StR 58/57

    Rechtsmittel

  • LG Berlin, 05.09.1957 - 2 PKs 1/56

    Tödliche Misshandlung mehrerer jüdischer Häftlinge durch den Kapo der Schneider-

  • BGH, 12.10.1954 - 5 StR 461/54

    Rechtsmittel

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